Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde für eine Behörde oder einen anderen offiziellen Zweck?
Ob Ihre eigene Geburtsurkunde, die Ihres Ehepartners oder die Ihrer Kinder – ich fertige beglaubigte Übersetzungen vom Deutschen ins Englische und vom Englischen ins Deutsche an.
Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift. So können Sie die Übersetzung bei Behörden und anderen offiziellen Stellen einreichen.
Ob aus Deutschland, Indien oder Irland – ich übersetze Geburtsurkunden aus allen englischsprachigen Ländern.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde wird häufig verlangt zum Beispiel bei:
- Eheschließung oder Anmeldung der Ehe
- Anträgen auf Kindergeld oder Elterngeld
- Beantragung von Pass oder Personalausweis
- Einbürgerungsverfahren
- Aufenthalts- und Visumsanträgen
- Anerkennungsverfahren im Ausland
Gern übersetze ich hier auch Ihre Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde oder andere Dokumente.
Preis
Die Übersetzung einer einseitigen Standard-Geburtsurkunde kostet in den meisten Fällen 50 bis 70 Euro.
Wie hoch der Preis genau ist, hängt davon ab, wie viel Text die Urkunde enthält und wie sie aufgebaut ist.
Schicken Sie mir einfach einen Scan oder ein gut lesbares Foto – ich sende Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Ablauf der Bestellung
- Sie senden mir einen Scan oder ein gutes Foto Ihrer Geburtsurkunde per E-Mail.
- Sie erhalten ein Angebot von mir.
- Nach Ihrer Bestätigung erstelle ich die beglaubigte Übersetzung.
- Sie erhalten die fertige Übersetzung per Post und/oder E-Mail.
Geburtsurkunden kann ich meist in wenigen Tagen übersetzen.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnung. Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie nicht im Voraus zahlen.
Anerkennung der Übersetzung
Meine beglaubigten Übersetzungen werden von deutschen Behörden und internationalen Stellen akzeptiert.
Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin entsprechen meine Übersetzungen den formalen Anforderungen von Standesämtern, Bürgerbüros und anderen Behörden – unabhängig davon, ob sie in Erlangen, Nürnberg, Fürth, München oder einer anderen Stadt eingereicht werden.
So sieht eine beglaubigte Übersetzung aus
Die Übersetzung wird mit meinem Stempel und meiner Unterschrift versehen.
Im Beglaubigungsvermerk bestätige ich, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Der Vermerk enthält meine Kontaktdaten sowie meine Eigenschaft als beeidigte Übersetzerin. Die Gestaltung orientiert sich am Aufbau der Originalurkunde.
