
Beglaubigte Übersetzungen für das Standesamt, Einwanderungsbehörden etc.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung einer Urkunde oder eines anderen offiziellen Dokuments? Ich helfe Ihnen gern. Als in Deutschland allgemein beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen an, die die strengen Anforderungen von Behörden und Gerichten erfüllen – sowohl in Deutschland als auch international.
Anfrage & Bestellung
- Senden Sie mir Ihre Dokumente: info@uebersetzungen-schnelzer.de
- Ich sende Ihnen ein Angebot mit dem Preis und allen Details.
- Wenn Sie mein Angebot bestätigen, schicke ich Ihnen die Übersetzung per Post und/oder E-Mail.
Preise – Beispiele
| Dokument | Typische Preise |
|---|---|
| Geburtsurkunde 1 Seite | 50-70 € |
| Heiratsurkunde 1 Seite | 50-70 € |
| Führerschein | 60 € |
| BA/MA-Urkunde | 50/60 € |
Mehr Preise finden Sie in der Preisliste.
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung von Dokumenten
Nein. Damit ich Ihnen ein Angebot erstellen und die beglaubigte Übersetzung anfertigen kann, reicht ein guter Scan oder ein scharfes Foto per E-Mail völlig aus. Ich vermerke auf der Übersetzung vorschriftsmäßig, dass mir das Dokument als elektronische Kopie vorlag. Behörden und Ämter akzeptieren dieses Standardverfahren im Regelfall problemlos. Verlangt eine Stelle in seltenen Ausnahmefällen ausdrücklich, dass ich direkt vom Original übersetze, stimmen wir das Vorgehen vorher ab.
Ja. Alle deutschen Behörden, Standesämter, Universitäten, Gerichte und Ausländerbehörden erkennen meine beglaubigten Übersetzungen offiziell an. Auch ausländische Behörden haben alle Übersetzungen anerkannt.
Ich bin vom Landgericht Nürnberg-Fürth öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin. Daher darf ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung offiziell bescheinigen.
Eine einseitige Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde kostet beispielsweise meist zwischen 50 und 70 €. Richtwerte für Standarddokumente finden Sie in meiner Preisliste.
Der Preis hängt davon ab, wie umfangreich und komplex Ihr Dokument ist. Sobald ich Ihren Scan per E-Mail erhalte, berechne ich einen transparenten Festpreis für Sie.
Standarddokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Führerscheine übersetze ich oft schon innerhalb von 2 bis 3 Werktagen. Wie schnell es genau geht, hängt von meiner aktuellen Auslastung ab. Wenn Sie mir den Scan Ihres Dokuments senden, nenne ich Ihnen im unverbindlichen Angebot die Lieferzeit.
Ich schicke Ihnen die beglaubigte Übersetzung standardmäßig per Post. Wenn Sie möchten, erhalten Sie zusätzlich eine digitale Kopie als PDF-Datei per E-Mail.
Typische Dokumente
- Abiturzeugnis
- Apostille
- Arbeitszeugnis
- Bescheinigungen und amtliche Nachweise
- Diplom
- Führungszeugnis
- Geburtsurkunde
- Handelsregisterauszug
- Heiratsurkunde
- Meldebescheinigung
- Scheidungsurteil
- Schulzeugnis
- Sterbeurkunde
- Transkript
- Zertifikat
Qualifikation
Ich bin öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin. Durch die Beeidigung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth bin ich befugt, Übersetzungen zu beglaubigen.
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung als Urkundenübersetzerin, der staatlichen Prüfung als Übersetzerin und Dolmetscherin für Recht und einem Studium in English and American Studies übersetze ich Ihre Dokumente inhaltlich und formal präzise.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung für offizielle Zwecke, die bestimmte Formvorschriften erfüllt.
Sie wird von beeidigten Übersetzern angefertigt.
Die Übersetzerin bescheinigt mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift, dass die Übersetzung sowohl richtig als auch vollständig ist. So können Sie sie bei Ämtern, Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen vorlegen.
Auf Englisch wird sie als „certified translation“ oder „sworn translation“ bezeichnet.
In anderen Bundesländern nennt man Urkundenübersetzer auch ermächtigte Übersetzer oder vereidigte Übersetzer.
Vertraulichkeit
Selbstverständlich behandle ich Ihre Dokumente streng vertraulich.
Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen, lösche ich nach zwei Monaten. Anders als bei einer Übersetzungsagentur sieht keine andere Person außer mir Ihre Unterlagen. Meine Festplatten sind verschlüsselt und ich arbeite nicht in offenen WLANs. Die persönlichen Daten in den Überetzungen lösche ich routinemäßig.
