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  • Translation & Lektorat, Nadine Schnelzer M. A.
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Beglaubigte Übersetzung Heiratsurkunde

Ganz gleich, ob Ihre Heiratsurkunde in Deutschland oder im Ausland ausgestellt wurde – ich fertige eine beglaubigte Übersetzung vom Deutschen ins Englische oder vom Englischen ins Deutsche an.

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift. So können Sie die Übersetzung bei Standesämtern und anderen offiziellen Stellen einreichen.

Ob aus Deutschland, Indien oder Irland – ich übersetze Heiratsurkunden aus allen englischsprachigen Ländern.


Wann wird eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde wird häufig verlangt zum Beispiel bei:

  • Registrierung der Ehe im Ausland
  • Eheschließung oder erneuter Eheschließung
  • Eintragung der Ehe in die Geburtsurkunde eines Kindes
  • Anträgen auf eine andere Staatsbürgerschaft
  • Aufenthalts- und Visumsverfahren
  • Familiennachzug oder Anerkennungsverfahren

Gern übersetze ich hier auch die Geburtsurkunden Ihrer Familienmitglieder, Namensänderungsurkunden oder andere Dokumente.


Preis

Der Preis für die Übersetzung der meisten einseitigen Standard-Heiratsurkunden ist 50 – 70 Euro.

Der genaue Preis hängt vom Umfang und der Gestaltung des Dokuments ab. Wenn ich Ihre Urkunde gesehen habe, sende ich Ihnen gern ein Angebot.


Ablauf der Bestellung

  1. Senden Sie mir einen Scan oder ein gutes Foto Ihrer Heiratsurkunde per E-Mail.
  2. Sie erhalten ein Angebot von mir.
  3. Nach Ihrer Bestätigung erstelle ich die beglaubigte Übersetzung.
  4. Sie erhalten die fertige Übersetzung per Post und / oder E-Mail.

Heiratsurkunden kann ich meist in wenigen Tagen übersetzen.


Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Wenn Sie in Deutschland wohnen, brauchen Sie sie nicht im Voraus bezahlen.


Anerkennung der Übersetzung

Meine beglaubigten Übersetzungen erfüllen die formalen Anforderungen deutscher Behörden.

Sie können sie bei Standesämtern, Bürgerbüros, Ausländerbehörden und anderen öffentlichen Stellen einreichen – in Erlangen, Nürnberg, Fürth, München und jeder anderen Stadt.

Auch Behörden und Institutionen im Ausland erkennen beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland an.

Die Übersetzungen fertige ich nach den gesetzlichen Vorgaben für öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer sowie nach den Empfehlungen des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) für Urkundenübersetzungen an.


So sieht eine beglaubigte Übersetzung aus

Ich versehe jede Übersetzung mit meinem offiziellen Stempel und meiner Unterschrift.

Im Beglaubigungsvermerk bestätige ich, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Außerdem enthält er meine Kontaktdaten sowie den Hinweis, dass ich öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin. Die Gestaltung orientiert sich am Aufbau der Originalurkunde, sodass die Inhalte leicht nachvollziehbar bleiben.