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  • Translation & Lektorat, Nadine Schnelzer M. A.
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Beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde

Ich übersetze Ihre Geburtsurkunde oder die Geburtsurkunden Ihrer Kinder ins Englische oder Deutsche. Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin beglaubige ich die Übersetzung auch.

Deutsche oder ausländische Ämter oder andere Stellen verlangen eine beglaubigte Übersetzung (certified translation) Ihrer Geburtsurkunde oder der Geburtsurkunde Ihres Kindes beispielsweise dann, wenn Sie:

  • heiraten.
  • einen Antrag auf Kindergeld oder Elterngeld stellen.
  • einen Pass oder Personalausweis beantragen.
  • einen Einbürgerungsantrag stellen.

Preis

Der Preis für die beglaubigte Übersetzung der meisten 1-seitigen Standard-Geburtsurkunden ist zwischen 50 und 70 Euro. Die Kosten hängen von der Textmenge und der Formatierung ab. Wenn ich die Geburtsurkunde gesehen habe, kann ich Ihnen den genauen Preis nennen.

Bestellung

  1. Bitte senden Sie mir einen guten Scan oder ein Foto sehr guter Qualität an: info@uebersetzungen-schnelzer.de. Ich sende Ihnen dann ein Angebot per E-Mail.
  2. Sie bestätigen den Auftrag per E-Mail.
  3. Ich fertige die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde an und schicke sie Ihnen.

Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post. Auf Wunsch können Sie sie auch zusätzlich per E-Mail erhalten.

Bezahlung

Sie erhalten eine Rechnung zusammen mit der Übersetzung. Wenn Sie in Deutschland leben, brauchen Sie die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde nicht im Voraus bezahlen.

Anerkennung der Übersetzung

Sie können die beglaubigte Übersetzung, auch bestätigte Übersetzung genannt, bei jeder Behörde in Deutschland oder im Ausland einreichen. Da ich in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin, akzeptieren alle deutschen Stellen meine beglaubigten Übersetzungen, ob es sich um das Standesamt in Erlangen oder das Bürgerbüro in Leipzig handelt.

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde aus

Eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde wird mit meinem offiziellen Stempel und meiner Unterschrift versehen. Im Beglaubigungsvermerk bestätigt eine beeidigte Übersetzerin, dass die Übersetzung sowohl richtig als auch vollständig ist. Der Vermerk enthält meinen Namen, meine offizielle Eigenschaft und meine Kontaktinformationen. Die Formatierung der Übersetzung ähnelt dem Format der Originalurkunde.