Ich übersetze Ihre Heiratsurkunde ins Englische oder Deutsche. Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin beglaubige ich die Übersetzung auch.
Deutsche oder ausländische Ämter oder andere Stellen verlangen eine beglaubigte Übersetzung (certified translation) Ihrer Heiratsurkunde beispielsweise dann, wenn Sie:
- Ihre Ehe in einem anderen Land eintragen lassen wollen.
- wieder heiraten wollen.
- Ihre Ehe auf der Geburtsurkunde Ihres Kindes eintragen lassen wollen.
- eine andere Staatsbürgerschaft beantragen.
Preis
Der Preis für die beglaubigte Übersetzung der meisten einseitigen Standard-Heiratsurkunden ist 50 bis 70 Euro. Die Kosten hängen z. B.von der Textmenge und der Formatierung ab. Wenn ich Ihre Heiratsurkunde gesehen habe, nenne ich Ihnen gern den genauen Preis.
Bestellung
- Bitte senden Sie mir einen guten Scan oder ein Foto sehr guter Qualität an: info@uebersetzungen-schnelzer.de. Ich sende Ihnen dann ein Angebot per E-Mail.
- Sie bestätigen den Auftrag per E-Mail.
- Ich fertige die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde an und schicke sie Ihnen.
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post. Auf Wunsch können Sie sie auch zusätzlich per E-Mail bekommen.
Bezahlung
Sie erhalten die Rechnung zusammen mit Ihrer Übersetzung. Wenn Sie in Deutschland leben, müssen Sie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde nicht im Voraus bezahlen.
Anerkennung der Übersetzung
Sie können die beglaubigte Übersetzung, auch bestätigte Übersetzung genannt, bei jeder Behörde in Deutschland oder im Ausland einreichen. Da ich in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin, akzeptieren alle deutschen Stellen meine beglaubigten Übersetzungen, ob es sich um das Standesamt in Erlangen oder das Bürgerbüro in Leipzig handelt.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde aus?
Eine beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde wird mit meinem offiziellen Stempel und meiner Unterschrift versehen. Im Beglaubigungsvermerk bestätigt eine beeidigte Übersetzerin, dass die Übersetzung sowohl richtig als auch vollständig ist. Der Vermerk enthält meinen Namen, meine offizielle Eigenschaft und meine Kontaktinformationen. Die Formatierung der Übersetzung ähnelt dem Format der Originalurkunde.
