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  • Translation & Lektorat, Nadine Schnelzer M. A.
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Beglaubigte Übersetzung Heiratsurkunde

Übersetzung von Heiratsurkunden für offizielle Zwecke

Ob für ein Amt in Deutschland oder im Ausland: Ich übersetze Heiratsurkunden Deutsch > Englisch und Englisch > Deutsch.

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit meinem Stempel und meiner Unterschrift. So wird die Übersetzung von Standesämtern und anderen Behörden akzeptiert.

Ob aus Indien oder Irland – ich übersetze Heiratsurkunden aus allen Ländern.


Ablauf der Bestellung

  1. Senden Sie mir Ihre Heiratsurkunde: info@uebersetzungen-schnelzer.de
  2. Ich sende Ihnen ein Angebot mit dem Preis und allen Details.
  3. Wenn Sie mein Angebot bestätigen, schicke ich Ihnen die Übersetzung per Post und/oder E-Mail.

Heiratsurkunden kann ich meist in wenigen Tagen übersetzen.


Preis

Die Übersetzung einer einseitigen Heiratsurkunde kostet meist 50 bis 70 Euro.

Wie hoch der Preis genau ist, hängt von der Textmenge und der Formatierung ab.
Schicken Sie mir gern einen Scan oder ein gutes Foto und ich sende Ihnen ein Angebot.


Wann wird eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde benötigt?

Eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde wird häufig verlangt zum Beispiel bei:

  • Registrierung der Ehe im Ausland
  • Eheschließung oder erneuter Eheschließung
  • Eintragung der Ehe in die Geburtsurkunde eines Kindes
  • Anträgen auf eine andere Staatsbürgerschaft
  • Aufenthalts- und Visumsverfahren
  • Familiennachzug oder Anerkennungsverfahren

Gern übersetze ich auch die Geburtsurkunden Ihrer Familienmitglieder, Namensänderungsurkunden oder andere Dokumente.


Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Wenn Sie in Deutschland wohnen, brauchen Sie sie nicht im Voraus bezahlen.


Anerkennung der Übersetzung

Meine beglaubigten Übersetzungen erfüllen die formalen Anforderungen deutscher und internationaler Behörden.

Sie können sie bei Standesämtern, Bürgerbüros, Ausländerbehörden und anderen öffentlichen Stellen einreichen – in Erlangen, Nürnberg, Fürth, München und jeder anderen Stadt.

Auch Behörden und Institutionen im Ausland erkennen beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland an.

Die Übersetzungen fertige ich nach den gesetzlichen Vorgaben für öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer sowie nach den Empfehlungen des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) für Urkundenübersetzungen an.


So sieht eine beglaubigte Übersetzung aus

Ich versehe jede Übersetzung mit meinem offiziellen Stempel und meiner Unterschrift.

Im Beglaubigungsvermerk bestätige ich, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Außerdem enthält er meine Kontaktdaten sowie den Hinweis, dass ich öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin. Die Gestaltung orientiert sich am Aufbau der Originalurkunde, sodass die Inhalte leicht nachvollziehbar bleiben.