Beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte Übersetzerin
- Sie haben im Ausland geheiratet und brauchen für das deutsche Standesamt eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde?
- Ihre Geburtsurkunde oder die Geburtsurkunden Ihrer Kinder müssen übersetzt werden?
- Für einen Visumsantrag werden von Ihnen amtliche Übersetzungen Ihrer Dokumente verlangt?
- Sie wollen Ihre Berufsabschlüsse von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen, um sie vor einem Arbeitgeber oder bei einer Anerkennungsstelle nachweisen zu können?
- Sie reisen mit Ihrem Kind ins Ausland und benötigen die Negativbescheinigung auf Englisch?
- Sie wollen eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen oder auswandern?
⇒ Ich übersetze Ihre Urkunden, Zeugnisse und Bescheinigungen vom Deutschen ins Englische oder vom Englischen ins Deutsche.
Beglaubigte Übersetzung
meint die offizielle Übersetzung von Dokumenten. Sie wird auch bestätigte Übersetzung genannt. Eine beglaubigte Übersetzung ist mit der Unterschrift und dem offiziellen Stempel der Übersetzerin versehen. Nur beeidigte oder ermächtigte Übersetzer, umgangssprachlich auch: vereidigte Übersetzer, dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Behörden, Universitäten, Schulen oder Gerichte verlangen meist eine beglaubigte Übersetzung.
Anerkennung der Übersetzung
Da ich öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bin, werden meine Übersetzungen von allen Behörden und anderen Stellen in Deutschland und im Ausland anerkannt. Sie können die beglaubigte Übersetzung, die Sie von mir erhalten, sowohl bei einem Amt in Erlangen, Nürnberg oder Fürth, in Hamburg, Berlin oder Köln, wie auch in Las Vegas, Neu-Delhi oder London einreichen.
Preise
Die Preise für beglaubigte Übersetzungen finden Sie hier. Senden Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail und ich sende Ihnen ein genaues Angebot.
Vertraulichkeit
Selbstverständlich behandle ich Ihre Dokumente streng vertraulich. Dokumente und persönliche Daten werden nach dem Ablauf von bestimmten Fristen gelöscht oder auf Ihren Wunsch sofort.
Papierform oder elektronisch
Ich schicke Ihnen die originale beglaubigte Übersetzung per Post. Auf Wunsch können Sie sie auch per E-Mail bekommen.
Lieferzeit
Die Lieferfrist hängt von zwei Faktoren ab: dem Umfang Ihres Auftrags und meiner aktuellen Auftragslage. Einseitige Standarddokumente kann ich meistens innerhalb von wenigen Tagen übersetzen.
Wie Sie eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben:
- Bitte senden Sie mir einen guten Scan an: info@uebersetzungen-schnelzer.de
Ich antworte Ihnen mit einem Angebot. - Sie bestätigen den Auftrag.
- Ich fertige die Übersetzung an und schicke sie Ihnen.
Häufig gestellte Frage: Muss ich Ihnen das Original schicken?
Nein. Da hier nicht die Echtheit eines Dokuments beglaubigt wird, müssen Sie mir nicht zwingend das Original vorlegen. Im Bestätigungsvermerk wird lediglich erwähnt, ob die Übersetzung aus dem Original, einer beglaubigten Kopie oder einer Kopie (z. B. einem Scan) erfolgt ist.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus
Bei beglaubigten Übersetzungen wird die Formatierung des Ausgangsdokuments ungefähr nachgebildet. Für bestätigte Übersetzungen gelten besondere Formvorschriften. Außerdem halte ich mich an die Empfehlungen, die der Landesverband Bayern des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e. V. in seiner Allgemeinen Leitlinie für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen in Bayern gibt.
Apostille
Ist Ihre Urkunde mit einer Apostille versehen, übersetze ich auch die Apostille.
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung einer deutschen Urkunde im Ausland verwenden wollen und dazu eine Apostille benötigen, kann ich diese beim Landgericht Nürnberg-Fürth für Sie einholen.
Beispiele:
Beglaubigte Übersetzung von Urkunden
Ich übersetze Personenstandsurkunden und andere Urkunden von der deutschen in die englische Sprache und umgekehrt.
Insbesondere biete ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung von folgenden öffentlichen Urkunden an:
Personenstandsurkunden:
- Abstammungsurkunde
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
zur Vorlage beispielsweise beim Standesamt
Abschlussurkunden von Universitäten und Schulen:
- BA-/MA-Urkunde
- Diplomurkunde
- Promotionsurkunde
Beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen
Ich übersetze alle Arten von Zeugnissen wie etwa Schulzeugnisse, Universitätszeugnisse und Arbeitszeugnisse.
Hierzu zählen:
Universitäts- und Schulzeugnisse:
- Abiturzeugnis
- BA-/MA-Zeugnis
- Diplomzeugnis
- Jahreszeugnis
- Transcripts
Weitere Zeugnisse:
- Führungszeugnis
- Arbeitszeugnis
Beglaubigte Übersetzung von Bescheinigungen
Ich übersetze Bescheinigungen und sonstige Schreiben.
Besonders häufig benötigen Kunden folgende Dokumente in beglaubigter englischer oder deutscher Übersetzung:
- Affidavit
- Arbeitsbescheinigung
- ärztliche Bescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung
- Bescheinigung über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- CENOMAR
- Einbürgerungszusicherung
- Führerschein
- Gehaltsabrechnung
- Ledigkeitsbescheinigung
- Meldebescheinigung
- Negativbescheinigung
- Notenbescheinigung
- Schreiben von Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Wehrdienstzeitbescheinigung
Verwendung von Urkunden im Ausland – Übersetzung, Beglaubigung, Apostille, Legalisation
Antworten auf häufige Fragen zur Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland bzw. von ausländischen Urkunden in Deutschland bietet das Auswärtige Amt:
Übersetzung, Beglaubigung, Apostille, Legalisation von Urkunden
Begriffsklärung: beglaubigte Übersetzung und vereidigte Übersetzer
Benötigen Kunden eine beglaubigte Übersetzung, kommt es oft zu begrifflicher Verwirrung. Es kursieren viele Begriffe für ein und dieselbe Sache. Eine beglaubigte Übersetzung heißt auch bestätigte Übersetzung. Manchmal wird sie amtlich beglaubigte Übersetzung genannt, auch wenn die Übersetzung nicht durch ein Amt, sondern durch die beeidigte Übersetzerin bzw. den beeidigten Übersetzer erfolgt. Auch den Begriff vereidigte Übersetzung hört man, doch vereidigt bzw. beeidigt werden nur Personen, etwa Übersetzer und Dolmetscher. Die Beeidigung, oft Vereidigung genannt, der Dolmetscher und Übersetzer erfolgt in Bayern durch die Präsidenten der Landgerichte.
Mein offizieller Titel lautet öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für die englische Sprache. In anderen Bundesländern lautet die Bezeichnung anders. Außerdem haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch verschiedene Begriffe verbreitet, sodass folgende Bezeichnungen synonym verwendet werden: beeidigte Übersetzer, ermächtigte Übersetzer, vereidigte Übersetzer, amtlich vereidigte Übersetzer, amtliche Übersetzer.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Als beeidigte Übersetzerin beglaubige ich meine Übersetzung Ihres Dokuments gerne! Die Beglaubigung einer Übersetzung erfolgt durch meinen Beglaubigungsstempel, den Bestätigungsvermerk und meine Unterschrift. Mit meiner Beglaubigung wird Ihre Übersetzung von deutschen Behörden und offiziellen Stellen im Ausland anerkannt.